Heute zu Gast im “Denkmalimmobilien Podcast” ist ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vor allem Partner der Kanzlei Seitz in Köln. Die Kanzlei Seitz in Köln hat sich zum Ziel gesetzt, sage und schreibe Deutschlands anerkannteste Kanzlei für die Bereiche Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu sein. Und diese Ziele verfolgt die Kanzlei mit aktuellen, über 60, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Gerade hat die Kanzlei Seitz sogar den Titel Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht 2020/2021 bekommen. Wer genau dahinter steckt, wer die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der Kanzlei sind, erfährst du in diesem Interview.
Marcel Keller: Bei meinem Kundenklientel, Manager, Führungskräfte, Unternehmer, ist natürlich eins immer wieder im Kopf: die Immobilie. Gerade bei dem Unternehmer, der nicht diese Renteneinkünfte hat im Ruhestand ist die Notwendigkeit da, dass man parallel aktiven Vermögensaufbau betreibt. Und hier ist man tagtäglich mit dem Thema Steuer konfrontiert. Diese Klientel der Manager, Führungskräfte und Unternehmer sind in der Regel alle beruflich erfolgreich und liegen dadurch im Bereich der Spitzensteuer. Wie funktioniert Spitzensteuer? Warum Spitzensteuer? Was bedeutet es anhand von Zahlen?
Dr. Heinz Hofer: Tatsächlich ist natürlich Immobilienbesteuerung gerade ein Thema für Personen, die höheres Einkommen haben und natürlich gerne durch Gestaltungsmaßnahmen wie Denkmalimmobilien ihre Steuerbelastung senken möchten. Zum anderen ist Vermögensaufbaus ein Thema und bietet die Möglichkeit, die Altersabsicherung zu verbessern und beispielsweise durch laufende Mietzahlungen seinen Lebensstandard halten kann. Spitzensteuersatz ist da auch ein ganz wichtiges Thema: 42 Prozent Einkommensteuer in Deutschland, Reichensteuer ab 45 Prozent greift grundsätzlich schon als Grenzsteuersatz auf rund 56-57.000 Euro Einkünfte als unversteuertes Einkommen. Wobei natürlich da auch noch zu berücksichtigen ist, dass natürlich diverse Einkünfte in Abzug zu bringen sind aber, wie sie schon gesagt haben, Manager, selbständige Unternehmer und dergleichen, die dann auch noch im sechsstelligen Bereich Einkünfte erzielen müssen natürlich häufig auch den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen auf ihre Einkünfte und das schmerzt natürlich, dass man dann kombiniert zusammen mit den Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer, fast bis hin zur Hälfte des Einkommens an den Staat abgeben muss. Und das setzen natürlich dann auch Gestaltungsmaßnahmen an, wie beispielsweise natürlich auch Investitionen in Denkmalimmobilien. Und das erfolgt natürlich unter anderem eben durch Abschreibungen auf Investitionen in Denkmal Immobilien. Es gibt natürlich auch diverse andere Gestaltungsmaßnahmen, aber heute wollen wir den Fokus darauf legen.
Marcel Keller: Bevor wir auf das Thema Aufbau eines Immobilienportfolios reingehen: In der in der Praxis sind Sie natürlich als Steuerrechtler wohl mindestens wöchentlich, vielleicht sogar eher täglich mit Fragen ihrer Mandanten konfrontiert aus dem Bereich Immobilien. Was beschäftigt Sie täglich? Sind das Immobilientransaktionen? Sie begleiten ja auch große Deals, habe ich gelesen. Können Sie da ein bisschen aus der Praxis mit uns reden?
Dr. Heinz Hofer: Natürlich ist der Aufbau eines Immobilien Portfolios eine Frage, die viele beschäftigt, entweder privat oder eben auch über eine Gesellschaft. Das kann natürlich in Form einer KG, Kommanditgesellschaft, erfolgen, in Form einer GmbH oder eben auch im Privatvermögen. Da muss man natürlich unterscheiden, wie dann die steuerlichen Folgen aussehen, ob es einen Einfluss hat auf die Einkommenssteuer, ob es ein Gewerbesteuer-Thema ist oder ob Körperschaftsteuer anfällt bei Kapitalgesellschaften. Es stellt sich die Frage, wie man den Aufbau eines Immobilien-Portfolios strukturiert und auch der Zielrichtung: ob es um Immobilienhandel geht, ob die Erzielung von Mieteinnahmen im Vordergrund steht. Das Ziel ist eben, langfristig ein Immobilienvermögen aufzubauen, um damit die Altersversorgung zu verbessern. Oder eben auch gegebenenfalls, um kurzfristig Aufwand zu generieren, um die Steuerbelastungen zu vermindern. Eben beispielsweise durch die Nutzung von Abschreibungen auf Denkmalimmobilien. Das heißt die Zielrichtung kann unterschiedlich sein und abhängig vom jeweiligen Einzelfall, muss dann geschaut werden, wie sich am besten der Erwerb von Immobilien und jedenfalls auch der Aufbau eines Immobilien-Portfolios strukturieren lässt.
Marcel Keller: Okay, dann steigen wir doch zusammen mal in die Praxis ein. Mein Ziel ist es, ich bin ich bin Baujahr, 79, ich möchte mir ein Immobilien Portfolio aufbauen, was langfristig eine, ich nenne es mal "Immobilienrente", darstellen soll. Das Ziel vom Spiel ist es, Mieteinkünfte zu erzielen, “so hoch es geht” in Verbindung natürlich mit der Lage, mit der Bausubstanz, mit der Bauqualität. Ich möchte nicht die Immobilien kaufen und gegebenenfalls nach zehn Jahren wieder veräußern, sodass ich den steuerfreien Veräußerungsgewinn einnehmen kann. Wie würden Sie ein Immobilienportfolio gezielt aufbauen, wenn es heißt, die Miete soll zum Großteil auch in meinem Geldbeutel bleiben? Welche Vehikel gibt es hier zu?
Dr. Heinz Hofer: Gut, dass Sie es ansprechen. Dass Sie im Endeffekt nicht vorhaben, da dann Spekulations- und beziehungsweise die Immobiliengewinne steuerfrei zu vereinnahmen. Das wäre ja möglich, meinetwegen nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren im Privatvermögen. Wenn das nicht die Zielrichtung ist, geht es natürlich darum, die Mieteinnahmen möglichst steuergünstig vereinnahmen zu können. Und das kann man sowohl im Privatvermögen machen als auch beispielsweise über eine GmbH. Bei einer GmbH gibt es da natürlich auch eine beliebte Gestaltung beziehungsweise zur Kapitalgesellschaft, das kann eine GmbH sein, das kann eine UG sein oder auch eine Aktiengesellschaft. Da gibt es grundsätzlich eine steuerliche Belastung für die Mieteinkünfte mit Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Aber was die Gewerbesteuer betrifft, gibt es eben auch Gestaltungsmöglichkeiten, eine erweiterte Kürzung, die im Endeffekt unter gewissen Umständen erreicht werden kann, sodass auch die Gewerbesteuer wegfällt. Das heißt, im Endeffekt verbleibt nur eine Steuerbelastung von rund 15 Prozent, wenn man das gestalterisch richtig aufstellt. Das heißt, die Mieteinkünfte werden mit 15 Prozent grundsätzlich versteuert, wobei natürlich auch dabei Abschreibungen geltend gemacht werden können, die laufenden Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Das heißt, man hält die laufende Steuerbelastung recht gering. Wer aber dann die Einkünfte daraus in seinem Privatvermögen sich auszahlen lassen möchte, der zahlt Abgeltungsteuer. Alternativ kann man auch überlegen, man hält die Immobilie im Privatvermögen und muss die laufenden Mieteinkünfte dort dann der tariflichen Einkommenssteuer unterwerfen. Wenn man sowieso höhere laufende Einkünfte hat führt das natürlich dann dazu, dass da der Steuersatz dann Richtung Grenzsteuersatz 42 Prozent ausfallen kann. Und man muss man eben schauen, welche Gestaltung da interessant ist. Soll es über eine Kapitalgesellschaft erfolgen oder eben im Privatvermögen? Und da muss man natürlich den Einzelfall betrachten.
Marcel Keller: Zusammengefasst: beruflich erfolgreiche Personen, die eh schon im Bereich der Spitzensteuer sind, das bedeutet ledig, ab rund 56.000 und verheiratet, dann den doppelten Betrag 112.000. Wenn wir dann noch Mieteinkünfte haben, dann liegen wir definitiv auch im Bereich der 42 Prozent, plus Solidaritätszuschlag, plus Kirchensteuer. Das heißt, ich bin im guten Bereich von 45 bis 48 Prozent Besteuerung. Nun haben sie angesprochen, wir können das auch beispielsweise in eine Kapitalgesellschaft bringen wie eine GmbH. Wie gelingt es mehr, dass sich meine Steuerbelastung runterfahre auf 15 Prozent? Und was ist da genau notwendig? Darf ich da auch im Notfall mal eine Immobile verkaufen, vielleicht alle ein, zwei, drei Jahre? Wie funktioniert es, dass wir an die 15 Prozent kommen?
Dr. Heinz Hofer: Da dürfen wirklich in dieser GmbH dann nur Vermietungseinkünfte erzielt werden. Und da muss ich mich natürlich an diese Vorgaben halten, wenn ich andere Absichten noch habe, sollte ich das anders strukturieren, gegebenenfalls in einer anderen Gesellschaft oder im Privatvermögen, wenn ich eine Immobilienveräußerung plane. Also da ist dann eine andere Trennung wichtig zu beachten.
Marcel Keller: Okay, und sie hatten noch erwähnt, wenn mein Immobilienportfolio in der GmbH liegt und ich besteuere mit 15 Prozent. Dann sind die Euros innerhalb der GmbH und bleiben auch dort. Wie funktioniert es, dass ich mir dann mal beispielsweise 10.000 Euro Liquidität rausnehme und das Ganze auf mein privates Girokonto überweisen will?
Dr. Heinz Hofer: Ja, das ist richtig, genau. Also es gibt mehrere Möglichkeiten. Man kann die dort angesparten Gewinne als Dividenden sich auszahlen lassen, sofern man Gesellschafter dieser GmbH ist. Man kann aber natürlich auch überlegen, sich ein Darlehen auszahlen zu lassen von der GmbH an einen privat, was man dann später auch verzinst und zurückzahlen muss. Oder man lässt sich gegebenenfalls als Geschäftsführer der GmbH die Geschäftsführervergütung auszahlen. Aber die Dividendenauszahlung ist natürlich da wahrscheinlich der Regelfall oder der bekannteste. Da muss man dann Abgeltungssteuer zahlen von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gegebenenfalls. Man kann es eben selber steuern, wann ich mir diese Dividenden auszahlen lasse: Das heißt, man kann das Geld dort ansparen in der GmbH. Und wenn es dann benötigt würden, kann man sich's auszahlen oder vergibt noch an sich selber, quasi im Darlehen zu hübschen Konditionen.
Marcel Keller: Spiele ich mit dem Gedanken, mir ein Immobilienportfolio aufzubauen und will eventuell langfristige Mieteinkünfte erzielen, lasse ich die Immobilie bei mir im Bestand, dann kann der Gedanke in Richtung GmbH Sinn machen. Wenn ich gezielt im Vermögensaufbau aktiv bin und sage, ich möchte eventuell nach zehn Jahren die Immobilie steuerfrei veräußern durch ab und an mal eine Gestaltungsmöglichkeit, wollen wir gleich nach drauf eingehen, in Form von nach Sonderabschreibung, meine Spitzensteuer, meine eigene Spitzensteuer, noch etwas nach unten drücken, dann halte ich es eher im Privatvermögen. Ist das richtig so?
Dr. Heinz Hofer: Ganz genau. Dann halte ich es entweder im Privatvermögen oder über eine KG. Darüber kann man das grundsätzlich auch gestalten. Aber das führt eben auch dazu, dass da die Einkünfte einem persönlich zugerechnet werden, dass also keine Kapitalgesellschaft dazwischengeschaltet ist.
Marcel Keller: Letztendliches ist ja eine große Differenz neben der laufenden Besteuerung, die Gewinnbesteuerung. Das bedeutet, habe ich eine Immobilie im Privatvermögen, kann ich sie nach zehn Jahren steuerfrei veräußern. Wie ist es denn da in der GmbH? Tickt da dauerhaft meine Spekulationsfrist?
Dr. Heinz Hofer: Genau. Veräußerungsgewinne sind natürlich in einer GmbH dann zu versteuern. Und das ist eben der Unterschied, man muss die Zielrichtung im Blick haben, wie man mit den Immobilien verfahren möchte.
Marcel Keller: Okay, das heißt wir geben mal den Tipp raus, wer den Gedanken hat ein Immobilienportfolio aufzubauen, einfach mal bei Dr. Hofer anrufen.
Dr. Heinz Hofer: Ganz genau, vielen Dank, sehr gut. Wie gesagt, es sind viele Besonderheiten zu bedenken und man muss den Einzelfall würdigen.
Marcel Keller: Prima. Lassen Sie uns mal gezielt in das Thema Denkmalimmobilien einsteigen. Da ist ja das Thema Abschreibung etwas Besonderes, was wir im Paragraph sieben im Einkommensteuergesetz geregelt haben. Und hier differenzieren wir nochmal zwischen der Denkmalimmobilie und einer Immobilie aus einem Sanierungsgebiet. Grundsätzlich wird ja diese erhöhte AFA vergeben für die Renovierung, für die Sanierung, um einfach gesagt ein Stadtbild zu erhalten. Und dann sagt der Staat, ich beteilige mich an den Renovierungskosten in der Form, dass du in die Abschreibung, dieser Sanierungskosten gehen darfst. Möchten Sie mal mit ihren Worten den Zuhörern erläutern, wie solche Sonderabschreibungen funktionieren und wo sich Chancen und Risiken verbergen?
Dr. Heinz Hofer: Sie zielen ja ab auf das Thema erhöhte Absetzungen, beziehungsweise Abschreibungen bei einem Baudenkmal, Paragraf 7-I Einkommenssteuergesetz. Und da besteht die Möglichkeit, dass man bis zu neun Prozent dieser Investitionen, die man dort tätigt, steuerlich abschreiben kann. Das heißt, man hat erhöhten Aufwand, die man natürlich dann mit den anderen Einkünften, die man erzielt, verrechnen kann und somit die Steuerbelastung vermindert. Und die Voraussetzung da sind eben, dass es sich um anerkannte Baudenkmäler handelt. Das heißt da sind die jeweils landesrechtlichen Vorgaben aus dem Bundesland im Blick zu behalten, ob es sich nun bei der Immobilie um ein Baudenkmal handelt. Das heißt, diese Vorgaben sind dabei strikt zu beachten, um dann auch die steuerlichen Vorteile nutzen zu können.
Marcel Keller: Und diese Bestätigung kriege ich einfach vom Amt, wo dann drinsteht, Ihr Objekt steht unter Denkmalschutz, Ihr Objekt liegt in einem Sanierungsgebiet, gleichzeitig des Themas Sanierungsgebiet beispielsweise noch im Grundbuch verankert, dass das Schwarz und Weiß belegt, so sinngemäß?
Dr. Heinz Hofer: Genau und das muss eben auch vor der Investition alles vorliegen. Das heißt, man muss da schon strikt die die Vorgaben des Gesetzes beachten und im Blick haben.
Marcel Keller: Dadurch, dass diese Abschreibungen für Denkmalimmobilien im Einkommenssteuergesetz verankert sind, Sie hatten den Paragraphen 7-I des Einkommenssteuergesetzes genannt, da muss ich sagen dann bin ich ja raus aus der Spekulation, was die Abschreibungen betrifft, sondern es ist ja eine “garantierte” Steuererleichterungen, wenn ich diesen Paragraf nutze. Ist das richtig ausgedrückt?
Dr. Heinz Hofer: Ja, ich habe dann eine Steuerersparnis und kann Aufwand vorwegnehmen.
Marcel Keller: Genau, weil in der Regel schreibe ich eine Immobilie über 50 Jahre ab mit zwei Prozent und durch den Denkmal-Vorteil der erhöhten Abschreibungen verkürze ich den Abschreibungshorizont, die Abschreibungszeit, auf Runde auf zwölf Jahre. Das Objekt ist nahezu zum Großteil mit 80-90 Prozent abgeschrieben. Das heißt, ich kann mir hier einen extremen Zeitvorsprung einkaufen.
Dr. Heinz Hofer: Genau, richtig. Und das ist ja das Ziel. Das heißt, man kann gerade, wenn absehbar ist, dass die nächsten Jahre die Einkünfte größer sein werden als wahrscheinlich die Jahre danach, dann kann man Aufwand vorwegnehmen. Gerade in Jahren, wo die Einkünfte hoch sind, der Steuersatz hoch ist, kann man natürlich da schöne Steuerersparnis erzielen und Immobilienvermögen aufbauen.
Marcel Keller: Werden Sie ab und an mit Denkmalimmobilien von Mandanten konfrontiert, dass ihre Mandanten konkret auch und aktiv in dieser Immobilienart investieren?
Dr. Heinz Hofer: Das ist natürlich durchaus ein Thema. Aber die Vorgabe dabei ist, dass man sich dann an die restriktiven, baurechtlichen Vorgaben, hält und man die Immobilie nicht beliebig umgestalten kann. Das ist eben dann die Kehrseite und es geht um die Frage, was dabei im Vordergrund soll. Aber da können Sie möglicherweise aus der Praxis heraus auch berichten. Welche Ziele Immobilieninvestoren gerade bei Denkmal-Immobilien verfolgen, ist das die Steuerersparnis? Ist es die Immobilie? Und wie sehen die Einschränkungen aus, was darf man, wie darf man die Immobilie umbauen? Wo sind die Grenzen dabei? Und hält von der Investition ab?
Marcel Keller: Also das Ziel einer Investition in Immobilien ist grundsätzlich der Vermögensaufbau. Der Steuer-Turbo obendrauf ist ein Sondereffekt. Man kann sich das so vorstellen, es ist ja zwingend notwendig, das kam ja auch von ihnen, man muss die Immobilie im Altbauzustand kaufen. Bildlich gesprochen, wir investieren in eine Art Ruine. Und dann treffen wir ein Bauträgervertrag, wo uns der Bauträger auch im Kaufvertrag zusagt. Er dreht uns die Immobilie einmal auf links, das heißt er bringt uns diese auf Neubauniveau in einer Zeit zwischen zwölf und 24 Monaten. Und in der Zeit beginnt der Sanierungsprozess. Wir kaufen immer zum Festpreis und wissen auch notariell beurkundet, wann meine Immobilie definitiv fertig ist. Und dieser laufende Bauprozess haben wir zwar gute Chancen, allerdings auch Risiken. Der Bauträger kann pleitegehen, die Qualität stimmt nicht, die Substanz kommt nicht so an. Das Denkmalamt will irgendein Thema mit uns besprechen. Das heißt, es müssen vorab stringent genau diese Dinge geklärt werden. Was darf ich machen in Absprache mit dem Denkmalamt? Oftmals ist die KfW Bank mit dabei bezüglich energetischer Maßnahmen. Die wollen eins zu eins ein Beleg, was gemacht wird und hinten raus ist ein sicher: die Investitionssicherheit, die der Kunde sich wünscht. Und deswegen nehme ich oftmals den TÜV als eine Art baubegleitendes Qualitätscontrolling mit herein. Denn dadurch gelingt es ihnen, wenn die Wände offen sind, die Böden offengelegt, die Decken komplett auf. Dann gelingt ihnen eine Untersuchung, eine entkernte Sanierung, einer entkernten Immobilie. Und dann geht der TÜV, bildlich gesprochen mit dem Klemmbrett mit über die Baustelle. Macht mit die Dokumentation, macht eine Fotostrecke, hakt alles ab. Weil, dann kann man sagen bei dieser OP am offenen Herz findest du natürlich jegliche Risiken, jegliche Fehler, alles Drum und Dran. Und da wünscht sich der Kunden ein gutes Gefühl: Der TÜV hat meine Immobilie in der Bauqualität überwacht und ich kann sagen ich habe eine TÜV zertifizierte Immobilie. Und das ist der Faktor, wie wir letztendlich im Investmentfonds gehen. Wir kaufen in der Ruine, kaufen uns Bausicherheit, auch Controlling ein, damit man hinten raus eine Art Neubau Immobilie hinter alter Fassade hat. Und das ist der komplette Investitionsprozess.
Dr. Heinz Hofer: Vielen Dank, sehr interessant. Also, das sind alles Dinge aus der Praxis, die man als Steuerberater eigentlich so nicht mitbekommt.
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Marcel Keller: Lassen Sie uns mal einen kurzen Ausflug machen, und zwar lassen Sie uns mal die Sonne scheinen lassen: da gibt es ja ebenfalls Möglichkeiten, weitere erhöhten Abschreibungen sich zu gönnen, nenne ich es mal. Gerade Manager oder Führungskräfte, Unternehmer, die aus einem aus einem Unternehmen ausscheiden, Abfindung bekommen. Abfindung bedeutet eine einmalige Zahlung, wo ich ihn der Steuerprogression mal extrem nach oben schieße oder ein Unternehmer verkauft vielleicht seine Firma, wo auch normal an Zunder Effekt auf Euroebene besteht. Welche Möglichkeiten hier ins ich nenne es mal ins Steuergesetz einzugreifen, um einfach normal Steuern zu sparen und gleichzeitig noch Vermögen aufzubauen. Wie kann man hier nochmal Sondereffekte auf der Abschreibungsebene nutzen? Was gibt es hier?
Dr. Heinz Hofer: Ja vielen Dank für den Hinweis. Das Thema Abfindungen ist natürlich in der Praxis ein Thema, mit dem ich mich sehr intensiv beschäftige. Da ist Zielsetzung, dass man gerade dann in diesem Jahr möglichst viel steuerlich gesehen Aufwand produziert. Da ist eine Möglichkeit, in Denkmal-Immobilien zu investieren, um da das Abschreibungsvolumen zu nutzen. Aber es gibt auch die Möglichkeit den sogenannten Investitionsabzugsbetrag zu nutzen. Wegen Sonnenschein: das Thema Investitionen in Solar Photovoltaikanlagen ist da in der Praxis ein sehr gefragtes Thema und es gibt da sogar die Möglichkeit, noch höheren Aufwand zu generieren: bis hin zu 50 Prozent seit diesem Jahr sogar als Aufwand der geplanten Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter. Das zielt aber immer mehr darauf ab, dass man in einzelnen Jahren, wo man besonders hohe Einkünfte erzielt, möglichst viel Aufwand generiert. Das ist eine andere Situation als eben bei Investitionen in Denkmalimmobilien. Da ist es absehbar, dass in den nächsten Jahren vergleichbar hohe Einkünfte erzielt werden. Das heißt, man versucht eine gewisse Konstanz reinzubringen und über Jahre dann höhere Abschreibungen zu generieren. Es gibt auch noch das Thema Fünftelregelung dabei zur erwähnen. Aber bei hohen Abschreibungen ist es häufig so, dass selbst die Fünftelregelung nicht hilft, die Steuerbelastung signifikant zu senken. Und dann kann man zu weiteren Maßnahmen greifen, wie beispielsweise die Investitionen in Solar oder Photovoltaikanlagen. Das heißt im Endeffekt die Zielrichtung dabei wie ist etwas anders gelagert als bei Investitionen in Denkmal Immobilien, da man gerade in einzelnen Jahren besonders viel Aufwand generieren möchte.
Marcel Keller: Das heißt ich bekomme beispielsweise 2021 eine Abfindung mit 200.000 Euro. Heißt, ich habe hier einen extremen Einkommens-Peak nach oben, und gleichzeitig möchte ich diesen Peak auch durch eine extrem erhöhte Abschreibungen nutzen. Wie funktioniert eine Investition mit einer Abfindung in eine Photovoltaikanlage genau?
Dr. Heinz Hofer: Genau. Wenn ich also in diesem Jahr die Abfindung bekomme, müsste ich dann die Absicht haben in den drei Folgejahren die Investitionen zu tätigen. In so eine Solar Photovoltaikanlage und ich kann dann bis zu 50 Prozent des Aufwands der geplanten Investitionen vorwegnehmen. Das heißt, würde ich also jetzt Hunderttausende Euro investieren wollen in so eine Solar Photovoltaikanlage könnte ich dann eben bis zu 50 Prozent, also 50.000 Euro, vorweg als Aufwand geltend machen. Durch die Steuerersparnis spare ich dann im Endeffekt an Liquidität, um die Jahre danach dann die Investitionen zu finanzieren.
Marcel Keller: Okay, das bedeutet ich investiere hunderttausend, 50 Prozent darf ich mir als fiktiven Aufwand in meiner Steuer reinschreiben. Das heißt, ich reduziere meinen zu versteuernden Einkommen, um 50.000€, was mir bei der Spitzensteuer von 45% einen Steuervorteil bringt von rund 22.500€.
Dr. Heinz Hofer: Genau, sehr gut und plakativ dargestellt. Die kann man dann nutzen, um im Folgejahr die Finanzierung der Anlage sicherzustellen. Das sind die Themen, auf die es ankommt in dem Zusammenhang. Man muss den Einzelfall würdigen, es lässt sich viel gestalten, sie können Steuern sparen und Vermögen aufbauen: für die Zukunft und als Vorsorge fürs Alter. So können sie eben auch darauf achten, dass möglichst viel verbleibt und möglichst wenig Steuern gezahlt werden. Denn Sie haben dafür in der Regel ja sicher auch lange und viel gearbeitet und da sollte man die Zeit investieren, um zu sehen, was man steuerlich geltend machen kann.
Marcel Keller: Danke für das Wissen, das sie aus der Steuerberater- und Wirtschaftsprüferpraxis heraus mitgegeben haben. Herzlichen Dank, Herr Dr. Hofer!