Steuerersparnis bei Denkmalimmobilien

Grundlagen der Steuerersparnis bei Denkmalimmobilien

Die Investition in Denkmalimmobilien bietet nicht nur die Möglichkeit, kulturelles Erbe zu bewahren, sondern auch signifikante steuerliche Vorteile.

Diese Vorteile sind im deutschen Einkommenssteuergesetz fest verankert und bieten eine garantierte Steuerersparnis für Investoren.

Basierend auf den Paragrafen 7h und 7i des Einkommenssteuergesetzes, werden Investitionen in Denkmalimmobilien, insbesondere in Altbauten, steuerlich gefördert.

Dies bedeutet, dass Investoren durch den Kauf und die Sanierung von Denkmalimmobilien erhebliche Steuervorteile erzielen können, die die Rentabilität ihrer Investitionen erheblich steigern​​.

Die Steuervorteile bei Denkmalimmobilien ergeben sich aus verschiedenen Faktoren, wie der Möglichkeit, die Sanierungskosten abzuschreiben und höhere Abschreibungssätze für den Gebäudeanteil zu nutzen.

Diese Aspekte führen dazu, dass Investoren in den ersten Jahren nach der Investition eine signifikante Reduzierung ihrer steuerlichen Belastung erfahren können, was zu einem sofortigen und spürbaren finanziellen Vorteil führt.

Vorteile der erhöhten Abschreibung für historische Gebäude

Die Investition in historische Gebäude, die vor 1925 erbaut wurden, bietet außergewöhnliche Abschreibungsmöglichkeiten.

Im Gegensatz zu Gebäuden, die nach 1925 errichtet wurden und nur mit 2 % jährlich abgeschrieben werden dürfen, ermöglichen Denkmalimmobilien eine Abschreibung von 25 % jährlich auf den Gebäudeanteil.

Dies führt zu deutlich höheren negativen Einkünften und somit zu einem größeren Steuervorteil für den Investor.

Denkmal-Afa nutzen: Ein Leitfaden für Investoren

Die Denkmal-Afa stellt eine bedeutende steuerliche Vergünstigung dar, die Investoren beim Erwerb von Denkmalimmobilien nutzen können. Sie ermöglicht es, die Sanierungskosten dieser historischen Immobilien steuerlich geltend zu machen.

In den ersten acht Jahren nach der Investition können jährlich 9 %, in den folgenden vier Jahren jeweils 7 % der Sanierungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regelung ist im Einkommenssteuergesetz in den Paragrafen 7h und 7i festgeschrieben und ermöglicht eine erhebliche Steuerersparnis​​.

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