Abschreibungsvorteile bei Denkmalimmobilien

Abschreibungsvorteile bei Denkmalimmobilien: Ein Leitfaden für Investoren

"Abschreibungsvorteile bei Denkmalimmobilien: Ein Leitfaden für Investoren. Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien bieten einzigartige Steuervorteile, die sie von anderen Immobilienarten abheben."

Denkmalgeschützte Immobilien bieten für Investoren einzigartige Abschreibungsvorteile, die sie von Neubau- oder Bestandsimmobilien unterscheiden. Die Möglichkeit, durch Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien Steuervorteile zu realisieren, macht sie zu einer attraktiven Option für Kapitalanleger.

Verstehen der Abschreibungsvorteile bei Denkmalimmobilien

Die Abschreibung von Denkmalimmobilien bietet im Vergleich zu Neubau- oder Bestandsimmobilien bedeutende steuerliche Vorteile. Der Abschreibungszeitraum für Denkmalimmobilien ist erheblich kürzer, was Investoren einen zeitlichen Vorsprung bietet.

In demselben Zeitraum kann das Vierfache an Abschreibungen im Vergleich zu anderen Immobilientypen erreicht werden. Zusätzlich ermöglicht die 25 % höhere Abschreibung des Gebäudeanteils und die Absetzbarkeit der Sanierungskosten die Generierung hoher negativer Einkünfte, die mit dem Einkommen des Investors verrechnet werden können.

Berechnungsbeispiel für die Abschreibung bei Denkmalimmobilien

Die Abschreibung einer Denkmalimmobilie bietet Investoren erhebliche steuerliche Vorteile, die durch ein konkretes Beispiel verdeutlicht werden können. In unserem Beispiel betrugen die Gesamtkosten für die Denkmalimmobilie 385.075 Euro.

Der Betrachtungszeitraum für die Abschreibung betrug dabei 12 Jahre. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (ohne Grundstückswert) lag bei 255.500 Euro.

In den ersten 8 Jahren der Abschreibung konnten jeweils 9 % der Kosten abgeschrieben werden, in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 %. Zusätzlich konnten 73.000 Euro linear über 40 Jahre mit jährlich 2,5 % abgeschrieben werden. Interessant ist, dass die Denkmalimmobilie zu 100 % fremdgenutzt wurde, da sie vermietet war.

Steuerliche Anreize durch die Denkmal-Afa

Die Denkmal-Afa bietet eine einzigartige Möglichkeit für Investoren, steuerliche Vorteile zu nutzen. Durch die Denkmal-Afa können die Sanierungskosten für Denkmalimmobilien steuerlich abgeschrieben werden.

Für Investoren bedeutet dies, dass in den ersten acht Jahren jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils 7 % der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Diese steuerliche Regelung ist im Einkommenssteuergesetz in den Paragrafen 7h und 7i festgeschrieben.

Dadurch können Denkmalimmobilien bereits nach 12 Jahren größtenteils abgeschrieben sein, ein deutlicher Vorteil gegenüber anderen Immobilienarten.

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