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Steuern sparen als Angestellter
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Marcel Keller

Experte für Denkmal-immobilien und Steueroptimierung

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Steuern sparen als Angestellter – Wie am besten?

Brutto ist nicht gleich Netto – das wird jedem Angestellten schon mit der ersten Gehaltsabrechnung klar. Je nach Höhe des Einkommens fließen bis zu 45 Prozent an das Finanzamt. Verständlich, dass bei vielen der Wunsch aufkommt, die Steuerlast zu reduzieren. Zum Glück gibt es zahlreiche Möglichkeiten zum Steuern sparen als Angestellter, sodass dir mehr Netto vom Brutto bleibt.

Inhaltsverzeichnis
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Steuern sparen als Angestellter –Das Wichtigste in Kürze

Die aufgeführte Lohnsteuer auf deiner Gehaltsabrechnung ist kein Grund zur Verzweiflung – denn du kannst dir gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen, indem du von Freibeträgen und Absetzbeträgen Gebrauch machst. Dabei ist wichtig: Diese steuerrechtlichen Instrumente zu nutzen, hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun, sondern ist völlig legal und vom Gesetzgeber sogar gewünscht. 

Steuern sparen Angestellter

Denn die Lebenssituation und die Aufwendungen, um Einkommen zu erzielen, werden nicht pauschal, sondern individuell betrachtet. Hast du also zum Beispiel durch einen langen Arbeitsweg oder häufige Dienstreisen höhere Kosten, um dein Einkommen zu erzielen, so wird dies über die Steuererklärung berücksichtigt und dein zu versteuerndes Einkommen entsprechend gemindert. Außerdem berücksichtigt das Steuerrecht insbesondere Kinder oder die gegenseitige Verantwortungsübernahme von Ehepartnern und schafft für Familien steuerrechtliche Vorteile. Zudem will der Staat mit Möglichkeiten zum Steuern sparen als Angestellter teilweise auch erwünschtes Verhalten fördern, indem etwa Spenden steuerlich geltend gemacht werden können. 

Du siehst: Steuern sparen als Angestellter ist erwünscht und es ist nur sinnvoll, die bestehenden Möglichkeiten optimal zu nutzen.


Tipps zum Steuern sparen als Angestellter

Zum Steuern sparen als Angestellter solltest du einige generelle Tipps beachten, um das Maximum an legaler Steuerersparnis herauszuholen.

Steuerklasse richtig wählen

Die Wahl der Steuerklasse entscheidet, wie dein Einkommen besteuert wird. Verheiratete können durch die richtige Wahl der Steuerklassen die steuerliche Belastung des Haushalts reduzieren. Insbesondere, wenn Ehepartner sehr unterschiedlich verdienen, ist eine Aufteilung in die Steuerklassen III und V sinnvoll. Diese Kombination ist empfehlenswert, wenn einer der Ehepartner 60 Prozent oder mehr des Haushaltseinkommens erwirtschaftet. Bei geringen Einkommensunterschieden ist die Kombination von Steuerklasse IV und IV, ggf. mit Faktor, am sinnvollsten. Um festzustellen, wie du und dein Ehepartner am meisten profitieren, solltet ihr die unterschiedlichen Kombinationen durchrechnen (lassen). Die gewünschte Kombination könnt ihr dem Finanzamt melden, pauschal werden neu Verheiratete in die Steuerklasse IV eingeordnet.

Steuererklärung abgeben

Wenn du dein Einkommen ausschließlich aus nicht selbstständiger Arbeit beziehst (als Agestellter), ist die Abgabe einer Steuererklärung für dich freiwillig. Es ist jedoch absolut zu empfehlen, eine Steuererklärung abzugeben, um als Angestellter Steuern zu sparen. Verzichtest du auf eine Steuererklärung, gehen dir möglicherweise drei- bis vierstellige Summen durch die Lappen. Falls du bisher keine Steuererklärung gemacht hast: Du kannst eine Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.

Steuerberater oder Steuersoftware nutzen

Dir graut es vor der Steuererklärung? Die gute Nachricht: Du musst da nicht allein durch. Ein Steuerberater kann deine Steuererklärung für dich erledigen und holt das Optimum für dich raus. Wenn du dich selbst an die Steuererklärung wagen willst, dann kannst du auch eine Steuersoftware nutzen, die günstiger ist als ein Steuerberater. Da die Steuersituation eines Angestellten in der Regel nicht übermäßig komplex ist und die Programme dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führen, ist dies eine gute Option, um als Angestellter Steuern zu sparen. Kosten für Steuerberater und Steuersoftware kannst du übrigens steuerlich geltend machen.

Belege aufbewahren

Für Ausgaben und Aufwendungen, die du in deiner Steuererklärung geltend machst, kann das Finanzamt jederzeit Belege einfordern. Du solltest diese also gut sortiert aufbewahren, auch um bei der Steuererklärung nichts zu vergessen. Unaufgefordert musst du die Belege in der Regel nicht einreichen, deshalb reicht es, diese aufzubewahren und bei Nachfragen des Finanzamtes einzureichen. 

Ausgaben planen und Vorträge nutzen

Für viele Absetzbeträge gibt es Höchstgrenzen. Deshalb ist es sinnvoll, Ausgaben – sofern möglich – so zu planen, dass du jedes Jahr die Höchstbeträge voll ausschöpfst. So kann es ratsam sein, Ausgaben vorzuziehen oder zurückzustellen. Das kann insbesondere bei Handwerkerkosten interessant sein: Durch getrennte Rechnungen für unterschiedliche Leistungen können Ausgaben gesplittet werden und so in zwei Steuerjahren vom Höchstbetrag profitiert werden. Außerdem ist es sinnvoller, schon im Dezember zu heiraten als erst im Januar. Das Ehegattensplitting kannst du nämlich rückwirkend für das gesamte Jahr, in dem die Eheschließung erfolgt, nutzen.

Vorträge können Angestellte anders als Unternehmer nur bedingt nutzen. Eine Möglichkeit ist jedoch der Spendenvortrag. Überschreitest du in einem Jahr die steuerlich absetzbare Höchstsumme an Spenden, so kannst du die Summe über den Höchstbetrag ins Folgejahr übertragen lassen.

Steuern sparen als Angestellter – Was kann ich absetzen?

Über die Steuererklärung können Angestellte zahlreiche Ausgaben, die mit ihrem Job in Verbindung stehen, steuerlich geltend machen. Dabei handelt es sich um sogenannte Werbungskosten. Pauschal werden jedem Angestellten pro Jahr 1.200 Euro Werbungskosten abgezogen. Höhere Werbungskosten absetzen kannst du in der Steuererklärung. Wenn du allgemeine Informationen über das Steuern sparen möchtest, dann schaue dir den verlinkten Artikel dazu an.

Arbeitsweg

Die Pendlerpauschale ist das wohl bekannteste Instrument zum Steuern sparen als Angestellter und berücksichtigt die Kosten, die für den Weg zum Arbeitsort anfallen. Jeder Kilometer Arbeitsweg kann bis 20 km Entfernung mit 30 Cent abgesetzt werden. Ab dem 21. Kilometer gelten 38 Cent pro Entfernungskilometer. Die Absetzbarkeit gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und von deinen tatsächlichen Fahrtkosten. Ein paar wenige Ausnahmen gibt es: Taxifahrten und Flugreisen können nicht über die Pendlerpauschale abgerechnet werden. Fahrtkosten können außerdem nur bis zu einem Maximalbetrag von 4.500 Euro angesetzt werden, darüber hinaus können nur Fahrten mit dem Pkw abgesetzt werden und die tatsächlichen Kosten müssen nachgewiesen werden.

Arbeitsmittel

Musst du für deinen Job Arbeitskleidung oder Arbeitsmittel wie einen Laptop kaufen, so kannst du diese Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen, um als Angestellter Steuern zu sparen. Dabei können Arbeitsmittel mit einem Preis von bis zu 800 Euro sofort abgeschrieben werden, wer mehr als diese Summe zahlt, muss die Anschaffung über mehrere Jahre abschreiben. Du kannst natürlich nur Kosten für Arbeitsmittel absetzen, die du privat getragen hast. Etwaige Zuschüsse des Arbeitgebers müssen also abgezogen werden.

Arbeitszimmer und Home-Office

Wer regelmäßig im Home-Office arbeitet und dafür ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet hat, kann dafür bis zu 1.250 Euro jährlich steuerlich geltend machen. Diese Möglichkeit zum Steuern sparen als Angestellter hast du aber nur, wenn dein Arbeitszimmer tatsächlich ein separater Raum ist. Auch ohne eigenes Arbeitszimmer kannst du das Home-Office steuerlich geltend machen, zumindest im Steuerjahr 2023. Hier werden bis zum Höchstbetrag 6 Euro pro Tag anerkannt. 

Bewerbungs- und Umzugskosten

Ein Arbeitsplatzwechsel eröffnet mehrere Möglichkeiten zum Steuern sparen als Angestellter. Kosten für die Bewerbung können pauschal oder in tatsächlicher Höhe abgesetzt werden. Musst du aus beruflichen Gründen umziehen, kannst du den Umzug ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten pauschal steuerlich geltend machen. Für Ehepaare und Familien mit Kindern wird der Pauschalbetrag für Umzüge nochmals erhöht.

Doppelte Haushaltsführung

Für eine Zweitwohnung am Arbeitsort kannst du bis zu 1.230 Euro monatlich steuerlich geltend machen. Neben der reinen Miete zählen zu den Aufwendungen für den doppelten Haushalt auch weitere Kosten wie die Zweitwohnsitzsteuer.

Dienstreisen

Für Dienstreisen kannst du eine Verpflegungspauschale (28 Euro pro Tag bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro bei mehr als 8 Stunden) geltend machen, unabhängig, wie hoch deine tatsächlichen Kosten waren. Reist du mit deinem privaten Pkw, so sind die Kosten analog zum Arbeitsweg absetzbar.

Fort- und Weiterbildungskosten, Literatur und Beiträge

Bildest du dich fort oder schaffst dir berufsbedingt Literatur an, so können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Ebenfalls absetzbar sind Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft und sonstige Berufsverbände.


Durch geldwerte Vorteile Steuern sparen als Gutverdiener

Für Gutverdiener sind Gehaltserhöhungen oft kaum spürbar, weil ein Großteil der Brutto-Gehaltssteigerung durch Steuern und Sozialabgaben aufgefressen wird. Deshalb kann es sinnvoll sein, statt einer Gehaltserhöhung geldwerte Vorteile wie einen Dienstwagen oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung auszuhandeln.


Private Ausgaben nutzen zum Steuern sparen als Angestellter

Nicht nur Ausgaben, die zur Ausübung deines Jobs anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. Auch private Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen zum Steuern sparen als Angestellter genutzt werden. Ich empfehle dir meinen Artikel Steuern sparen durch Investieren.

Altersvorsorge

Beiträge zur Altersvorsorge kannst du steuerlich absetzen. Eine private Altersvorsorge wie die Rürup-Rente ist im Rahmen Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch andere Versicherungen wie Kranken- oder Pflegeversicherung zählen, bis zu einem Höchstbetrag absetzbar. Die Riester-Rente wird gesondert betrachtet und kann bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Ebenfalls zum Steuern sparen als Angestellter geeignet ist eine betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber zahlt. Diese reduziert dein Bruttoeinkommen und wirkt sich so steuermindernd aus.

Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen

Lohnkosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du in deiner Steuererklärung angeben. 

Spenden

Tu Gutes und spare Steuern als Angestellter! Bis zu einem Höchstbetrag, der bei 20 Prozent deines Einkommens liegt, kannst du Spenden als Sonderausgaben geltend machen. Am meisten lohnen sich übrigens Spenden an politische Parteien: Bis zum Höchstbetrag von 1650 Euro werden 50 Prozent der gespendeten Summe direkt von deiner Steuerschuld abgezogen. Parteispenden, die darüber hinausgehen, können ebenfalls in Höhe von bis zu 1650 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Steuern sparen als Angestellter mit Denkmalimmobilien

Neben den Möglichkeiten, Werbungskosten und private Ausgaben zum Steuern Sparen als Angestellter zu nutzen, gibt es mit Denkmalimmobilien auch eine Investmentoption, die massive Steuervorteile mit sich bringt und deshalb auch als letztes legales Steuersparmodell bezeichnet wird. 

Da der Staat Denkmäler erhalten will, unterstützt er Denkmalimmobilien Investoren mit steuerlichen Vorteilen. Davon können auch Angestellte profitieren. Allein durch diese steuerlichen Vorteile kannst du durch die Investition in eine Denkmalimmobilie rund 100.000 Euro mehr Vermögenszuwachs realisieren als mit einer herkömmlichen Immobilie. Wenn du also eine Möglichkeit suchst, um als Angestellter Steuern zu sparen und zu investieren, ist eine Denkmalimmobilie eine hervorragende Option.

Steuern sparen als Angestellter dank Denkmal-AfA

Die Steuervorteile von Denkmalimmobilien ergeben sich durch die Denkmal-AfA. Investierst du in eine Denkmalimmobilie als Vermietungsobjekt, kannst du 100 Prozent der Sanierungskosten über 12 Jahre von der Steuer absetzen. Weitere Steuervorteile ergeben sich daraus, dass die Altsubstanz abgeschrieben und Zinskosten abgesetzt werden können.

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Disclaimer

Diese Informationen sind weder eine steuerliche Beratung noch ein Ersatz für eine solche Beratung. Für die Beurteilung Ihres speziellen Sachverhalts stehen Ihnen Steuerberater zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Informationen kann keine Gewähr für deren Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Hier erfahren Sie mehr.

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